Kinder- und Schutzkonzept
Capoeira Angola e.V.
Stand: 2026
1. Unsere Haltung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat bei Capoeira Angola e.V. höchste Priorität.
Seit über 30 Jahren schaffen wir Räume für Begegnung, Bewegung, kulturelle Bildung und gemeinsames Lernen. Unsere Arbeit verbindet Capoeira Angola, Tanz, Musik, Rhythmus, Kreativität, internationale Begegnungen und Gemeinschaft. Respekt, Aufmerksamkeit, Zusammenarbeit und ein offener Umgang mit Vielfalt gehören zu den Grundlagen unserer Arbeit.
Gerade weil unsere Arbeit mit Bewegung, Körperkontakt, Vertrauen und persönlichem Ausdruck verbunden ist, tragen wir eine besondere Verantwortung. Nähe und Vertrauen dürfen niemals zu Grenzverletzungen, Machtmissbrauch, Abhängigkeiten oder Gewalt führen.
Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen einen sicheren, respektvollen und stärkenden Raum bieten, in dem sie sich ohne Angst bewegen, ausprobieren, lernen und entwickeln können. Capoeira Angola e.V. toleriert keine Form von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt, Diskriminierung, Mobbing oder entwürdigendem Verhalten.
Dieses Schutzkonzept gilt für alle Angebote und Aktivitäten des Vereins, insbesondere für:
Kurse und regelmäßige Trainingsangebote
Workshops und Ferienangebote
Projekte der kulturellen Bildung
Auftritte und Veranstaltungen
Camps und Übernachtungen
internationale Begegnungen und Jugendprojekte
Aktivitäten in der Academia Jangada
Aktivitäten im KILOMBO Kleinow
digitale Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Foto-, Video- und Social-Media-Aktivitäten
Es richtet sich an alle Trainerinnen, Pädagoginnen, Projektleiterinnen, Honorarkräfte, Ehrenamtlichen, Praktikantinnen, Vereinsmitglieder und weitere Personen, die im Rahmen des Vereins mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
2. Unsere Orte
Capoeira Angola e.V. arbeitet heute an zwei zentralen Orten: der Academia Jangada in Berlin und dem KILOMBO Kleinow in der Uckermark. Die Academia Jangada ist ein Ort für Tanz, Capoeira und kulturellen Austausch. KILOMBO Kleinow bietet Raum für Camps, internationale Begegnungen, Residenzen, Natur- und Gemeinschaftsprojekte.
Academia Jangada
Die Academia Jangada ist ein fester Trainings- und Begegnungsort. Die vorhandenen Trainingsräume und Garderoben werden so organisiert, dass die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen geschützt wird.
Für den Alltag gilt:
Umkleiden werden grundsätzlich respektiert und nicht unnötig von Erwachsenen betreten.
Erwachsene betreten Garderoben nur, wenn dies aus einem konkreten Grund notwendig ist, und kündigen dies möglichst vorher an.
Kinder und Jugendliche sollen sich möglichst selbstständig und in angemessenen Gruppen umziehen können.
Einzelbetreuung in geschlossenen Räumen wird vermieden.
Persönliche Grenzen und die Privatsphäre der Kinder werden respektiert.
Vereins- oder projektfremde Personen werden bei Bedarf angesprochen.
Bei Unsicherheiten wird Unterstützung durch die verantwortlichen Personen im Verein geholt.
KILOMBO Kleinow
KILOMBO Kleinow ist ein soziokultureller Ort für Camps, internationale Begegnungen, Natur- und Gemeinschaftsprojekte.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen, Camps und Übernachtungen gelten besondere Schutzmaßnahmen. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, angemessene Aufsicht, getrennte Schlaf- und Rückzugsbereiche sowie transparente Regeln für Betreuung und Freizeit.
Bei Fahrten und Camps gilt grundsätzlich das Mehr-Augen-Prinzip. Wenn möglich, sind mindestens zwei verantwortliche erwachsene Betreuungspersonen anwesend.
3. Nähe, Körperkontakt und Bewegung
Capoeira Angola und Tanz sind körperliche und gemeinschaftliche Praktiken. Körperkontakt kann Bestandteil des Trainings sein und ist in bestimmten Übungen pädagogisch oder künstlerisch sinnvoll.
Dabei gelten klare Regeln:
Körperkontakt dient ausschließlich pädagogischen, tänzerischen oder künstlerischen Zwecken.
Berührungen werden, soweit möglich, vorher angekündigt und erklärt.
Die persönlichen Grenzen des Kindes werden respektiert.
Ein Kind darf jederzeit „Nein“ sagen oder eine Übung abbrechen.
Ein „Nein“ wird ohne Diskussion akzeptiert.
Berührungen im Intimbereich sind grundsätzlich tabu.
Es gibt keine geheimen oder privaten Situationen zwischen Erwachsenen und Kindern.
Einzelkontakte werden möglichst in einsehbaren Situationen durchgeführt.
Körperkontakt darf niemals als Strafe, Belohnung oder Mittel zur Machtausübung eingesetzt werden.
Besonders bei Korrekturen im Tanz oder in der Capoeira wird darauf geachtet, verbal zu erklären, was verändert werden soll, und körperliche Korrekturen nur angemessen und mit Rücksicht auf das Kind einzusetzen.
4. Aufsicht, Umkleiden und Pausen
Die Verantwortung für die Aufsicht wird vor Beginn eines Angebots klar geregelt.
Während des Trainings achten die verantwortlichen Trainer*innen darauf, dass Kinder und Jugendliche nicht unnötig unbeaufsichtigt bleiben.
Für Pausen und Übergänge gelten klare Treffpunkte und Zuständigkeiten.
Für die Umkleiden gilt:
Umziehen findet möglichst in angemessenen Gruppen statt.
Erwachsene betreten Umkleidebereiche nur bei notwendigem Anlass.
Wenn ein Betreten erforderlich ist, wird dies angekündigt.
Bei jüngeren Kindern können Eltern bzw. Sorgeberechtigte bei Bedarf unterstützen.
Die Privatsphäre der Kinder hat Vorrang.
Bei Camps, Reisen, Auftritten und Übernachtungen werden Betreuung, Schlafräume, Freizeit und Wege zwischen den Aktivitäten im Voraus organisiert.
5. Verhalten von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen
Alle Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, übernehmen eine besondere Verantwortung.
Von ihnen erwarten wir:
einen respektvollen und wertschätzenden Umgang;
transparente Kommunikation;
die Wahrung persönlicher Grenzen;
einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz;
keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen;
keine privaten oder unangemessenen Abhängigkeiten;
keine Bevorzugung einzelner Kinder;
keine diskriminierenden, beleidigenden oder sexualisierten Äußerungen;
keine unangemessenen Geschenke oder persönlichen Vorteile;
eine verantwortungsvolle Nutzung digitaler Kommunikation;
eine Vorbildfunktion im eigenen Verhalten.
Private Kontakte zwischen Mitarbeitenden und Kindern oder Jugendlichen sollen transparent und angemessen bleiben.
Der Schutz der Kinder steht immer über persönlichen Interessen oder der Durchführung eines künstlerischen Projekts.
6. Erweiterte Führungszeugnisse und Selbstverpflichtung
Personen, die regelmäßig und in verantwortlicher Funktion mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, soweit dies nach den gesetzlichen und vereinsinternen Regelungen erforderlich ist.
Darüber hinaus verpflichten sich die betreffenden Personen zur Einhaltung dieses Schutzkonzeptes und eines entsprechenden Verhaltenskodex.
Die Anerkennung der Schutzregeln ist Bestandteil der Zusammenarbeit im Kinder- und Jugendbereich.
7. Rechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche sind nicht nur Teilnehmende, sondern werden als eigenständige Persönlichkeiten ernst genommen.
Sie werden altersgerecht über ihre Rechte und die Schutzregeln informiert.
Sie dürfen:
Fragen stellen;
Wünsche und Ideen äußern;
Nein sagen;
Grenzen setzen;
eine Übung oder Situation abbrechen;
Kritik und Beschwerden äußern;
sich an eine Vertrauensperson wenden;
an der Gestaltung von Gruppenregeln und Angeboten mitwirken.
Beschwerden oder das Äußern eines unguten Gefühls dürfen keine Nachteile für das Kind haben.
Beteiligung und Mitgestaltung stärken Selbstvertrauen und können dazu beitragen, Grenzverletzungen frühzeitig wahrzunehmen.
8. Kommunikation mit Kindern, Jugendlichen und Eltern
Die Kommunikation mit Kindern, Jugendlichen und Sorgeberechtigten soll transparent, respektvoll und nachvollziehbar sein.
Informationen zu Kursen, Projekten, Änderungen, Veranstaltungen und organisatorischen Fragen werden über geeignete Vereins- und Gruppenkanäle kommuniziert.
Private Einzelkommunikation zwischen erwachsenen Mitarbeitenden und Kindern oder Jugendlichen soll vermieden werden. Wenn eine direkte Kommunikation notwendig ist, muss sie sachlich und dem Anlass entsprechend sein.
Eltern und Sorgeberechtigte erhalten die notwendigen Informationen über Angebote, Projekte, Veranstaltungen, Fahrten und besondere organisatorische Regelungen.
Die Zusammenarbeit mit Eltern verstehen wir als wichtigen Bestandteil eines guten Kinderschutzes.
9. Fotos, Videos und Social Media
Fotos und Videos entstehen im Rahmen unserer kulturellen und künstlerischen Arbeit, bei Kursen, Veranstaltungen, Aufführungen und Projekten.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
Kinder und Jugendliche werden vor Aufnahmen informiert und nach Möglichkeit gefragt.
Für Veröffentlichungen werden die erforderlichen Einwilligungen eingeholt.
Bei jüngeren Kindern wird das Einverständnis der Sorgeberechtigten berücksichtigt.
Vor wichtigen Veröffentlichungen wird die Situation erneut geprüft.
Es werden ausschließlich respektvolle und nicht sexualisierte Darstellungen verwendet.
Keine Aufnahmen in Umkleide- oder Sanitärbereichen.
Keine entwürdigenden, unangemessenen oder bloßstellenden Darstellungen.
Bei Veröffentlichungen werden möglichst wenige personenbezogene Informationen verwendet.
Einzelaufnahmen erfolgen mit besonderer Sorgfalt und entsprechender Einwilligung.
Kinder und Jugendliche sollen nicht gegen ihren Willen fotografiert oder gefilmt werden.
Besonders bei Social Media achten wir darauf, dass aus Bildern und Veröffentlichungen keine unnötigen Informationen über Aufenthaltsorte, regelmäßige Trainingszeiten oder persönliche Lebensbereiche hervorgehen.
10. Umgang mit Konflikten
Konflikte gehören zu gemeinschaftlichen Lern- und Arbeitsprozessen. Sie sollen frühzeitig und respektvoll angesprochen werden.
Dabei gilt:
Konflikte werden ernst genommen.
Alle Beteiligten erhalten die Möglichkeit, ihre Sicht darzustellen.
Gespräche werden ruhig und sachlich geführt.
Es wird nicht vorschnell Schuld zugewiesen.
Ziel ist eine faire und möglichst schnelle Klärung.
Bei Konflikten zwischen Erwachsenen und Kindern steht der Schutz und das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Bei Hinweisen auf Gewalt oder eine mögliche Grenzverletzung handelt es sich nicht mehr nur um einen normalen Konflikt. In solchen Fällen gelten die Regelungen des folgenden Abschnitts
11. Vorgehen bei Verdacht auf Gewalt oder Grenzverletzungen
Wenn ein Kind oder eine jugendliche Person von einer Grenzverletzung, Gewalt oder einem Missbrauch berichtet oder eine entsprechende Beobachtung gemacht wird, handeln wir ruhig, sachlich und verantwortungsvoll.
Dabei gilt:
Zuhören und ernst nehmen.
Das Kind nicht unter Druck setzen und keine suggestiven Fragen stellen.
Keine Schuldzuweisungen und keine Versprechen, die nicht eingehalten werden können.
Beobachtungen und Aussagen möglichst zeitnah und sachlich dokumentieren.
Die zuständige verantwortliche Person bzw. den Vorstand informieren.
Bei Bedarf eine externe Fachberatungsstelle oder das Jugendamt einbeziehen.
Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
Den Schutz des Kindes unmittelbar sicherstellen.
Weitere Schritte nur mit den dafür zuständigen Personen und Stellen abstimmen.
Bei akuten Gefahren oder medizinischen Notfällen wird unverzüglich Hilfe organisiert und gegebenenfalls der Notruf 112gewählt.
Alle Informationen und Dokumentationen werden vertraulich und datenschutzgerecht behandelt
12. Ansprechpersonen und Beschwerden
Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende können sich jederzeit mit einem unguten Gefühl, einer Beschwerde oder einem konkreten Vorfall an eine verantwortliche Person im Verein wenden.
Der Verein benennt hierfür eine oder mehrere Kinderschutz- bzw. Vertrauenspersonen. Die Namen und Kontaktdaten werden vereinsintern und für Kinder, Jugendliche und Eltern sichtbar bekannt gemacht.
Wenn ein Anliegen nicht innerhalb des Vereins geklärt werden kann oder eine externe Einschätzung notwendig ist, werden geeignete Fachstellen hinzugezogen.
Wichtig ist:
Niemand muss warten, bis etwas „schlimm genug“ ist. Auch ein ungutes Gefühl darf angesprochen werden.
13. Datenschutz und Dokumentation
Dokumentationen zu Beschwerden, Vorfällen oder Verdachtsfällen werden vertraulich behandelt und nur den Personen zugänglich gemacht, die für die Bearbeitung des Falles zuständig sind.
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nicht länger als erforderlich aufbewahrt.
14. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
Kinderschutz ist eine fortlaufende Aufgabe.
Capoeira Angola e.V. überprüft dieses Schutzkonzept regelmäßig und passt es an neue Projekte, Erfahrungen und organisatorische Veränderungen an.
Fortbildungen und gemeinsame Reflexion im Team werden unterstützt. Insbesondere bei neuen Projekten, Camps, internationalen Begegnungen und der Arbeit mit besonders schutzbedürftigen Gruppen wird geprüft, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig sind.
Unser Schutzkonzept soll nicht nur ein Dokument sein, sondern Teil unserer täglichen Vereins- und Projektarbeit.
15. Unser gemeinsames Ziel
Capoeira Angola e.V. möchte Orte schaffen, an denen Kinder und Jugendliche sicher, respektiert und willkommen sind.
Unsere Arbeit verbindet Bewegung, Musik, Kultur, Kreativität und Gemeinschaft. Aus der Capoeira Angola heraus möchten wir Räume schaffen, in denen Menschen unterschiedlicher Generationen und Kulturen voneinander lernen und Verantwortung füreinander übernehmen.
Kinderschutz bedeutet für uns: hinschauen, zuhören, Grenzen respektieren, Verantwortung übernehmen und gemeinsam dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche sich bei uns sicher entwickeln können.
Dieses Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.